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Aus dem Parlament: Dreiwöchiger Mutterschutz vor der Geburt

Aus dem Parlament

Arlette Münger, September 2023

An der Parlamentssitzung vom 18. September 2023 erklärte das Parlament das Postulat «Dreiwöchiger vorgeburtlicher Mutterschutz» der SP/JUSO-Fraktion erheblich. Es folgte damit dem Antrag des Gemeinderats.

Bei 70% der Schwangeren werden die körperlichen Beschwerden in den letzten drei Wochen vor der Geburt zu gross, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die Schwangere geht dann zum Arzt und lässt sich krankschreiben. Mit einer Krankschreibung ist sie rechtlich abgesichert. Grundsätzlich ist es für alle nachvollziehbar, dass eine Schwangere nicht bis zur Geburt arbeitet. Störend und irreführend ist einzig die gängige Praxis des Krankschreibens. Denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Für die Gemeinde bietet der Mutterschutz drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Vorteile:

  • Planungssicherheit: Dadurch, dass der Erwerbsunterbruch drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgt, kann der letzte Arbeitstag vor der Geburt klar definiert werden und somit kann die Stellvertretung besser organisiert werden.
  • Attraktive Arbeitgeberin: In Zeiten des Fachkräftemangels ist der Mutterschutz drei Wochen vor dem Geburtstermin ein Zeichen, dass sich die Gemeinde für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzt und sie wird für weibliche Fachkräfte attraktiver.
  • Wertehaltung: Beim dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschutz geht es um eine Wertehaltung. Die Gemeinde anerkennt, dass eine Schwangerschaft natürlicherweise zu  körperlichen Beschwerden führt und sie ist bemüht, Schwangerschaft in der Personalverordnung weiter von Krankheit zu entkoppeln.

In seiner Antwort bestätigte der Gemeinderat, dass durch den dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschutz der Gemeinde keine Mehrkosten entstehen. Für die Lohnkosten bei einer dreiwöchigen Absenz, sei dies infolge Krankschreibung oder Mutterschutz, hat die Gemeinde infolge der Wartefrist der Krankentaggeldversicherung aufzukommen.

Das Postulat ändert für die Gemeinde also wenig – und für die Frau sehr viel. Zu wissen, dass ihr der Mutterschutz drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne Wenn und Aber zusteht, ist eine Anerkennung, dass die Folgen einer Schwangerschaft den Körper stark belasten, ohne eine Frau krank zu machen. Der dreiwöchige vorgeburtliche Mutterschutz ist somit ein weiterer wichtiger Schritt, Schwangerschaft und Krankheit klar zu trennen.

Aus dem Parlament: Emotionale Diskussion um die Spez-Sek in der Lerbermatt

Aus dem Parlament

Rahel Gall, August 2023

Im Parlament wurde am 22.8. über die Initiative debattiert, welche den Erhalt der Spez-Sek-Klassen an der Lerbermatt fordert. In der über 2-stündigen Diskussion zeigte sich, dass das Thema nach wie vor die Gemüter bewegt.

Um was geht es?

Das Parlament beschloss am 6. Dezember 2021 mit der Änderung des Bildungsreglements, die Spez-Sek-Klassen, die organisatorisch dem Gymnasium Lerbermatt angegliedert sind, nicht mehr zu führen und alle Oberstufenschülerinnen und -schüler an den Oberstufenschulen zu unterrichten, die in ihrem Schulkreis liegen. Daraufhin wurde eine Initiative eingereicht. Diese verlangt, dass entgegen dem Parlamentsentscheid die Spez-Sek-Klassen an der Lerbermatt erhalten bleiben und diese Regelung in der Gemeindeordnung verankert wird.

Was wurde im Parlament diskutiert?

Das Parlament diskutierte einerseits, welche Empfehlung es den Stimmberechtigten zur Initiative gibt. Andererseits wurde die Botschaft diskutiert und verabschiedet.

Und die SP?

Die Position der SP-Juso-Fraktion ist klar und wurde an der Sitzung entsprechend deklariert: ein NEIN zur Initiative. Sie hat sich im Parlament auch dafür eingesetzt, dass die Botschaft ausgeglichen und objektiv formuliert ist, damit sich die Stimmbürger*innen basierend auf Sachinformationen eine eigene Meinung bilden können.

Welche Hauptargumente hat die SP-Juso-Fraktion gegen die Initiative eingebracht?

  • Das Spez-Sek-Angebot an den Oberstufen funktioniert. Der Schulzyklus 3 an den Oberstufenzentren ist pädagogisch begründet und bewährt sich. Er wird aber durch das Angebot an der Lerbermatt geschwächt.
  • Die Chancengleicheheit in der Bildung muss gewährt sein. Im Gegensatz zur Lerbermatt ist das Angebot an den Oberstufenzentren individuell, flexibel und durchlässig. Davon profitieren nicht nur Spez-Sek-Schüler*innen, sondern vor allem auch die schwächeren Jugendlichen.
  • Köniz braucht keine Doppelspurigkeiten. Der organisatorische und administrative Aufwand für die zwei Schuljahre sind immens, diese Ressourcen werden besser für Bildung eingesetzt.
  • Die Standortfrage gehört nicht in die Gemeindeordnung. Diese regelt die Grundsätze unserer Gemeinde; ein Schulstandort in einem Schulhaus, das nicht einmal der Gemeinde gehört, ist dort fehl am Platz.

Der Abstimmungskampf wird sicher engagiert – und es wird bis zum Schluss spannend bleiben. Wir setzten uns dafür ein, dass wir in Köniz auch in der Zukunft eine gute, durchlässige und chancengleiche Bildung anbieten können.

Aus dem Parlament: Politikfinanzierung wird endlich transparent

Aus dem Parlament

Vanda Descombes, Juni 2023

Bisher wussten die Könizer:innen oft nicht, wer hinter einer Kampagne steht und wie sich Parteien finanzieren. Dies ändert sich nun: Das Parlament hat einen SP-Vorstoss für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung zugestimmt. Im Herbst entscheidet das Stimmvolk.

Konkret sagte das Parlament am 26. Juni deutlich Ja zu einem Reglement über die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Abstimmungen und Wahlkampagnen. Dagegen waren nur die beiden bürgerlichen Parteien SVP und FDP. Die Änderung des Regelements muss im Herbst noch dem Stimmvolk vorgelegt werden.

Was wird also geregelt? Könizer Parteien müssen künftig ihre Einnahmen offenlegen inkl. Spenden. Bei Beiträgen ab 3000 Franken soll die Identität der Spender:innen bekannt gegeben werden. Und schliesslich soll auch die Finanzierung politischer Kampagnen (Abstimmungs- und Wahlkampagnen) deklariert werden.

Warum es eine solche Regelung braucht? Die Offenlegung stärkt die freie und unabhängige Willensbildung. Stimmbürger:innen haben ein Recht zu wissen, welche Interessensgruppen, Parteien oder Einzelpersonen hinter einer Wahl- oder Abstimmungskampagne stehen. Nur so können sie sich ein Bild machen über Finanzierungsströme, allfällige Abhängigkeiten oder Partikularinteressen.

Zudem stärkt die Offenlegung das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und ist damit eine unentbehrliche Grundlage für eine lebendige Demokratie. In einer Zeit der Informationsflut, der gezielten Desinformation und der Fake News senden wir ein wichtiges Signal an unsere Könizer Bevölkerung: Wir spielen mit offenen Karten!

In der Stadt Bern wurde die Neuregelung übrigens mit über 88% Ja-Stimmen angenommen. Hoffen wir, dass die Könizer Bevölkerung dem im Herbst auch so klar zustimmt.

Aus dem Parlament: Heitere Fahne erhält regionalen Kulturvertrag

Aus dem Parlament

Isabelle Steiner, Februar 2023

Das Parlament stellt sich hinter die grossen Könizer Kulturinstitutionen: Es genehmigt die Kulturverträge 2024-2027. Neben Schloss Köniz und BeeJazz hat es – endlich – auch der dritte grosse Kulturtempel auf die Liste geschafft: Die Heitere Fahne.

Kultur ist ein menschliches Grundbedürfnis. Das haben wir in den Jahren der Pandemie auf die harte Tour gelernt. Uns allen ist im Lockdown klar geworden: Kultur ist viel mehr als Unterhaltung. Kultur bedeutet Gemeinschaft, weil sie uns zusammenbringt. Kultur bedeutet Identität, weil sie Leben in unsere Ortsteile und Quartiere bringt. Kultur bedeutet Anregung, Ablenkung, Entspannung, aber auch Auseinandersetzung mit der Welt um uns herum. Für die Menschen, die Kultur schaffen, bedeutet sie aber auch harte Arbeit – und leider viel zu oft auch Planungsunsicherheit und Existenz-Ängste.

Umso wichtiger ist es, dass die öffentliche Hand den Wert der Kultur erkennt und anerkennt, zu ihren Kulturinstitutionen steht, Kulturschaffende unterstützt und damit für Stabilität und Planungssicherheit im Kulturbetrieb sorgt. Die Kulturverträge 2024-2027 sind hier ein bewährtes Mittel: Die Region unterstützt die Standortgemeinden sofern diese sich ebenfalls nach Kräften beteiligt. Am Ende profitieren alle: Die Region Bern, die Gemeinde Köniz, die jeweiligen Institutionen und die einzelnen Kunstschaffenden.  

Das Schloss Köniz, das BeJazz in den Vidmar-Hallen und die Heitere Fahne sind wichtige Plattformen für die freie Kunstszene – in Köniz und weit darüber hinaus. Die Ausgangslage ist für die drei Institutionen aber nicht ganz gleich. Der etablierte Verein Kulturhof Schloss Köniz steht vor grösseren organisatorischen Herausforderungen. Der Kulturvertrag legt hier das Fundament, die Gemeinde hat zudem Spielraum in einem bilateralen Vertrag. Das BeJazz ist eine Bühne für den Nachwuchs und erhält etwas mehr Geld, um faire Gagen bezahlen zu können. Die Heitere Fahne, schliesslich, erhält nach zahlreichen Auszeichnungen endlich auch finanziell die Anerkennung, die sie sich durch ihren unerschöpflichen Tatendrang längst verdient hat.

Die SP nutzt die Gelegenheit, sich bei allen Personen, die sich innerhalb dieser drei Institutionen für das kulturelle Köniz engagieren ein herzliches Dankeschön auszusprechen. Das Herzblut von euch allen wird von uns wahrgenommen, es wird geschätzt und trägt massgeblich zur Lebensqualität unserer Gemeinde bei.  

Danke dafür!

Aus dem Parlament: Schlossareal Köniz quo vadis? – Erste Schritte sind geklärt

Aus dem Parlament

Géraldine Boesch, Dezember 2022

Das Parlament hat der Abschreibung des Postulats von Iris Widmer (Grüne) und Erica Kobel (FDP) «Schlossentwicklung: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?» zugestimmt.

Wie weiter auf dem Schlossareal Köniz? Eine Antwort gibt die Legislaturplanung 2022–2025: Das Schlossareal soll als Kultur- und Begegnungsort für die ganze Gemeinde gestärkt werden. Der erste Schritt ist die Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten des Schlossareals. Für uns ist die Argumentation des Gemeinderats nachvollziehbar, weshalb gerade eine Stiftung für das Schlossareal die bestmögliche Finanzierungsmöglichkeit darstellt. Hinsichtlich der längerfristig notwendigen Investitionen in Millionenhöhe ist es von grossem Vorteil, dass der Zweck der Stiftung gemeinnützig sein soll, da nur gemeinnützige Organisationsformen von öffentlichen Geldern wie dem Lotteriefonds des Kantons Bern profitieren können.

Spannend ist nun die Frage, wie die Gemeinde Köniz ihre Interessen am Schlossareal wahren will. Wir befürworten angesichts der vielen Player und bestehenden teilweise unterschiedlichen Ansprüchen und Erwartungen die Interessenswahrung der Gemeinde über den Stiftungszweck, Baurechtsverträge und Leistungsverträge. Wir befürworten die Option, dass eine delegierte Person im neu zu besetzende Stiftungsrat Einsitz nehmen sollte, um den Informationsaustausch zwischen Stiftung und Gemeinde zu gewährleisten.

Wir haben darauf hingewiesen, dass das Parlament vom Gemeinderat nicht nur über die finanziellen Auswirkungen, sondern auch über das generelle Fortschreiten des Projektes regelmässig informiert werden sollte.

Wir begrüssen, dass die Federführung sowie die inhaltliche Steuerung des Projektes der Fachstelle Kultur übertragen worden ist. Dies ist insofern bemerkenswert, als das bekanntlich die Immobilienverwaltung resp. die Vermietungen am meisten Einnahmen generieren. So kann sichergestellt werden, dass das (Sozio-)Kulturangebot des Schlossareals im weiteren Prozess nicht in den Hintergrund rückt.

Wir sind mit dem Gemeinderat und den beteiligten Interessengruppen einig, dass das Schlossareal DER Ort der Begegnung von Köniz sein soll. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es ungemein wichtig, dass das Schlossareal ein niederschwelliger, gesellschaftlicher und kultureller Treffpunkt der Gemeinde wird.

Aus dem Parlament: Budget 2023 ist beschlossen - trotz bürgerlicher Nebengeräusche

Aus dem Parlament

Vanda Descombes, November 2022

Das Parlament hat dem Budget 2023 nach heftiger Debatte mit 29 zu 11 Stimmen zugestimmt. Wesentliche Eckwerte des Budgets sind der Verzicht auf die Einlage in die Zinsschwankungsreserve, ein Steuerfuss von 1,58 und die Liegenschaftssteuer von 1,2 Promille.

Des Weiteren verzichtet der Gemeinderat auf eine Weiterführung der Aufgabenüberprüfung, die für 2023 eine Einsparung einer weiteren Million vorgesehen hätte. Nach mehreren Sparprogrammen in den letzten 10 Jahren sind keine grossen Einsparungen mehr zu realisieren und sind auch dem Personal nicht mehr zuzumuten.

Obwohl das Budget mit einem leichten Überschuss verabschiedet wurde, können wir uns jetzt nicht einfach zurücklehnen. Trotz Erhöhung der Steuern reicht es gerade mal so knapp und wir sind weit davon entfernt, den Bilanzüberschuss zu generieren, den wir als grosse Gemeinde bräuchten. Wie aus dem Finanzplan (IAFP) ersichtlich wird, haben wir uns mit der Steuererhöhung etwas Zeit verschafft, die strukturellen Probleme der Gemeinde aber noch nicht gelöst.

Der Gemeinderat wird weiterhin eine restriktive Ausgabenpolitik betreiben und die Investitionsplanung muss priorisiert werden. Das Budget wurde vor allem von der bürgerlichen Seite zum Teil heftig kritisiert wegen angeblich nicht korrekten Zahlen u.a. mehr, was denn auch zu 11 ablehnenden Stimmen führte. Und dies obwohl alle Parteien im Vorfeld beteuerten, man dürfe der Gemeinde nicht wieder einen budgetlosen Zustand zumuten.

Doch nicht das Budget ist das Problem, sondern unsere finanzielle Situation, welche alles andere als beruhigend ist. Budget und IAFP zeigen klar, wohin die Reise geht. Bis 2027 kann die Gemeinde einen Bilanzüberschuss aufbauen, danach wird dieser (sowie auch die Mittel aus der Zinsschwankungsreserve) bis 2030 aufgebraucht sein. Anschliessend wird Köniz wahrscheinlich wieder einen Bilanzfehlbetrag aufweisen.

Die Verschuldung steigt auf über 400'000’000 Franken und die Zinsen ebenfalls, so dass die Verschuldung mit den Steuererträgen nicht aufzufangen ist. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, die Investitionen zu deckeln und zu priorisieren. Allerdings sind damit die Investitionsnotwendigkeiten nicht einfach vom Tisch, sie sind nur verschoben. Langfristig brauchen wir mehr Einnahmen, wenn wir nicht einen erneuten Investitionsstau bei der Bildung riskieren wollen. Deshalb muss über kurz oder lange auch über eine moderate Erhöhung der Liegenschaftssteuer nachgedacht werden.

Die SP-JUSO-Fraktion ist mit dem Teuerungsausgleich von nur 1% nicht zufrieden. Bei einer aktuellen Teuerung von 3% ist dieser Teuerungsausgleich alles andere als fürstlich bzw. verdient den Namen Teuerungsausgleich nicht. Wenn in diesem Jahr ein angemessener Teuerungsausgleich wegen der nach wie vor angespannten Finanzlage nicht möglich ist, so erwarten wir, dass wenigstens mittelfristig in den kommenden Jahren die Teuerung voll ausgeglichen wird.

Aus dem Parlament: Schade – Parlament lehnt Quartieraufwertung am Thomasweg knapp ab

Aus dem Parlament

Claudia Cepada

Das Parlament lehnt das Wasserbauprojekt Thomasweg Sulgenbach mit 20 zu 17 Stimmen knapp ab.

Ein erlebbarer Bach zum entlang spazieren, zum Spielen, zum Verweilen wäre für das dicht besiedelte Quartier am Thomasweg definitiv eine Bereicherung gewesen. Ein attraktiver, öffentlich zugänglicher Aussenraum dient der Vernetzung und der Belebung. So stellen wir uns Quartiere vor. Dies stiftet Identifikation und erhöht die Lebensqualität. Menschen, die ihre Umgebung und Gemeinde schätzen, sich mit ihr identifizieren, geben auch gerne etwas zurück.

Aus ökologischer Sicht wäre es uns auch lieber gewesen, der Bach hätte ohne Pumpe funktioniert. Das abkühlende Wasser und die Bepflanzung verbessert auf der anderen Seite das Mikroklima im dichtbebauten Gebiet. Am Ende heben sich die ökologischen Vor- und Nachteile wohl die Waage, aber die Lebensqualität insgesamt wäre deutlich gestiegen.

Zumal die Finanzierung in diesem Fall unproblematisch gewesen wäre. Das Projekt wäre nämlich komplett spezialfinanziert, und hätte den Steuerhaushalt nicht belastet. Die Spezialfinanzierung durch Mehrwertabgabe funktioniert so:

GrundeigentümerInnen leisten für Vorteile, die ihr Grundstück ohne ihr Zutun zum Beispiel durch Umzonung erfährt, eine Mehrwertabgabe an die Gemeinde. Die Mehrwertabschöpfung fliesst in den Topf «Ausgleich von Planungsvorteilen». Die Gemeinde darf Gelder aus diesem Topf nur verwenden wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, zum Beispiel für die Aufwertung von öffentlich zugänglichen Plätzen, die der gesamten Bevölkerung zu gut kommen. Diese Mittel wären also genau für solche Projekte «reserviert».

Wäre, wäre, wäre… Leider haben Mitte, GLP, EVP, SVP und FDP das Wasserprojekt abgemurkst. Mit fadenscheinigen Argumenten zu Ökologie und Finanzen, und weil sie Angst haben, Kinder könnten mit vollen Windeln im Bächli plantschen.

Durch die Ablehnung hat Köniz nun ein grösseres Problem:

  1. Die Bevölkerung hat im 2016 deutlich Ja gesagt zum Projekt Thomasweg – dies wird ignoriert.
  2. Die Abmachungen mit der Investorin, welche die Planung zusammen mit der Gemeinde gemacht hat, wird nicht eingehalten.

Köniz stellt sich mit dieser Entscheidung als unzuverlässige Partnerin in ein sehr schlechtes Licht. Ein solches Signal wird sich in Zukunft wohl negativ auf die Verhandlungsposition der Gemeinde auswirken – den Bürgerlichen ist das wohl egal – schade!

Dabei müssen wir doch an die Zukunft von Köniz denken, Köniz wieder in ein gutes Licht rücken und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen. Mit tollen Quartierprojekten, die den Bedürfnissen entsprechen, beleben und Identifikation stiften. Und mit transparenter, professioneller und glaubwürdiger Politik. Dafür stehen wir weiterhin ein.

Aus dem Parlament: Leider keine Wohnungen à la Huebergass

Aus dem Parlament

Franziska Adam, Juli 2022

Mit einer Motion wollte die SP/Juso-Fraktion den Gemeinderat beauftragen, preisgünstigen Wohnungsbau in Kostenmiete zu initiieren – so wie es Artikel 51b des neuen Baureglements seit 2021 vorsieht. Doch das Parlament sagte am 27. Juni nein – mit knappen 19 zu 15 Stimmen.

Die SP zeigte im Vorstoss auf, wie preisgünstiges Wohnen umgesetzt werden kann. Vorbild ist die Überbauung Huebergass im Westen der Stadt Bern. Dort wurde bewusst günstig gebaut, was wiederum zu günstigen Anfangsmieten führte. Im Gegensatz zur Subjektfinanzierung, welche der GR unterstützt, ist diese Objektfinanzierung viel nachhaltiger und kostendämpfender für die Mietpreise.

Als ein Bauprojekt, das mit der Huebergass vergleichbar ist, nennt der Gemeinderat den Schwendistutz in Niederwangen. Über dieses Projekt ist allerdings noch nichts bekannt. Die SP/Juso-Fraktion hat zudem klar gemacht, dass es nicht genügt ein einziges Projekt zu realisieren und um das Thema preisgünstigen Wohnungsbau abzuhaken. Wir bleiben dran, trotz der Ablehnung der Motion.

Der Gemeinderat beantwortete den Vorstoss übrigens bemerkenswert ungenau und teilweise nachweislich falsch. So wurde gesagt, dass es in Köniz gar keine Wohnungsnot gibt. Das stimmt nicht: Im Jahresbericht 2021 der Gemeinde wird eine Leerwohnungsziffer von 0.4% genannt. Gemäss BFS wird eine Ziffer unter 1% klar als Wohnungsnot bezeichnet.

PS: Im Antworttext wurde die Motion des Gemeinderates zuerst erheblich erklärt, später dann zur Ablehnung empfohlen. Die GLP hat in ihrem Votum erklärt, die Antwort des Gemeinderats sei vollständig richtig. Auf Nachfrage musste der verantwortliche Gemeinderat jedoch zugeben, dass hier ein redaktioneller Fehler vorlag. So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen …

Aus dem Parlament: Das Parlament sagt Ja zur Steuererhöhung

Aus dem Parlament

Vanda Descombes, April 2022

Das Parlament hat am 25. April nach einer engagierten und teilweise heftigen Debatte der Budgetvorlage 2022 einstimmig zugestimmt. Klar abgelehnt hat die SP-Juso-Fraktion hingegen der Motion Schuldenbremse.

Zu Diskutieren gab vor der Budgetdebatte die Motion Schuldenbremse, welche von den bürgerlichen Parteien als Grundbestandteil des Kompromisses und somit als Bedingung für eine Annahme der Budgetvorlage bezeichnet wurde. Dem hatte sich die SP am runden Tisch und in den insgesamt doch konstruktiven Verhandlungsrunden zwischen Gemeinderat und Finanzkommission stets unmissverständlich widersetzt.

Dass die SP-Juso Fraktion trotz Schuldenbremse dem Budget 2022 zugestimmt hat, hat wesentlich damit zu tun, dass einige wichtige Eckwerte der SP in die Budgetvorlage aufgenommen wurden: der Steuerfuss 1.58, eine nachhaltigere Finanzierung der Gemeindefinanzen durch den längerfristigen Verzicht auf die Einlage in die Zinsschwankungsreserve und der weitgehende Verzicht auf schmerzhafte Leistungseinbussen bei den freiwilligen Leistungen.

Grund zur Euphorie ist dennoch nicht vorhanden. Der nun erzielte Konsens ist eine Verschnaufpause und angesichts der anstehenden grossen Herausforderungen wie Klimawandel, Flüchtlingskrise, steigende Transferzahlungen und Sozialhilfekosten etc. längerfristig noch nicht nachhaltig. Trotz höherer Einnahmen wird der Spardruck -  verschärft durch die mögliche Einführung der Schuldenbremse - bestehen bleiben. Und vom Erreichen einer für grössere Gemeinden angemessenen Bilanzreserve von rund 20 Mio sind wir in den nächsten Jahren weit entfernt.

Trotzdem ist es richtig, dem Budget 2022 zuzustimmen. Dieser wird von allen Parteien mitgetragen, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Für die einen steht im Vordergrund, dass damit das Eingreifen des Kantons in letzter Minute verhindert werden kann, für die anderen ist es die Einsicht in die zwingende Notwendigkeit einer Einnahmenerhöhung.

Ein JA zu dieser Budgetvorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir werden uns aber weiterhin für eine nachhaltige Gemeindefinanzierung einsetzen, denn nur so können wir auch in Zukunft einen Leistungsabbau im Service public verhindern.

Aus dem Parlament: Klares Nein zum Finanz-Korsett

Aus dem Parlament

Matthias Stöckli, April 2022

An der Parlamentssitzung vom 25. April 2022 hat das Parlament gegen die Stimmen der JUSO-SP-Fraktion die dringliche Motion "Einführung einer Schuldenbremse auf die Erfolgsrechnung" erheblich erklärt. Die JUSO-SP-Fraktion erachtet die Motion als gefährlich, weil sie den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde einschränkt und zu unnötigen und schmerzhaften Kürzungen führen könnte.

Das Parlament konnte mit dem Budgetkompromiss unbeliebte und schmerzhafte Sparmassnahmen beim Verwaltungspersonal, bei den Könizer Bibliotheken, bei den Vereinen und den Kulturbetrieben vorerst abwenden. Nun werden aber solche Kürzungen in Zukunft wieder wahrscheinlicher, da die Bürgerlichen Parteien ein Zeichen setzen und deshalb eine Schuldenbremse einführen wollen. Es scheint, als sei dies mehr eine Massnahme, die es ihnen ermöglichen soll, ohne Gesichtsverlust für die schon lange notwendige Steuererhöhung einzutreten, deren Notwendigkeit sie bisher mehrheitlich in Abrede gestellt haben. Nur dass die potentiellen Folgen dieses Zeichen verheerend sein können. Die Motion schlägt derart restriktive Regeln vor, dass bei kleinsten, unvorhersehbaren Abweichungen vom Budget kurzfristige Sparmassnahmen folgen müssten. Ein Ausgleich über mehrere Jahre wäre nicht möglich und Kürzungen bei den Freiwilligen Leistung kaum abzuwenden.

Als nächstes soll nun der Gemeinderat, begleitet durch die Finanzkommission eine Vorlage für die Einführung einer Schuldenbremse ausarbeiten, die dann wiederum dem Parlament vorgelegt wird.

Wir werden also weiterhin die Möglichkeit haben, uns dagegen zu wehren, dass ein Instrument eingeführt wird, dass der Gemeinde Köniz auf Jahre hinaus den finanziellen Spielraum beschneiden will und leichtfertig unnötige Sparmassnahmen in Kauf nimmt.